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4. Mai 2021  |  By Dorothea Dietzel In Podcast

Folge 5: Wie starte ich in die Freiberuflichkeit?

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Sein eigener Chef sein, flexibel und selbstorganisiert arbeiten: Für viele ist die Freiberuflichkeit eine tolle Möglichkeit, selbstbestimmt dem eigenen Beruf nachzugehe. Hebammen bilden da keine Ausnahme. Allerdings gilt es vor dem Start in die Freiberuflichkeit einige Dinge zu beachten. Welche das sind und wie ihr euch erfolgreich als freiberufliche Hebamme etabliert, verraten euch die Heidelberger Hebammen Anja und Marie in unserem Podcast. Die wesentlichen Punkte daraus haben wir euch hier noch einmal übersichtlich zusammengestellt.

Welche Bereiche der Freiberuflichkeit gibt es für Hebammen?

Die Hebammerei ist ein vielseitiges Feld: Schwangerschaftsbegleitung und Geburtsvorbereitung gehören genauso zum Spektrum wie Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung oder das Anbieten von Rückbildungskursen. Auch wenn nicht jede Hebamme alle diese Bereiche anbieten, so ist es zumindest möglich.

Was in der Praxis recht häufig vorkommt, ist eine Kombination aus freiberuflicher und angestellter Tätigkeit. So arbeiten beispielsweise viele Hebammen angestellt im Kreißsaal in der Geburtshilfe und darüber hinaus freiberuflich in der Vor- und Nachsorge und geben Kurse. Nach diesem Modell arbeiten auch Anja und Marie und haben gute Erfahrungen damit gemacht. Anja erzählt, dass sie es besonders schön findet, wenn sie eine Familie nicht nach dem Kreißsaal wieder „verlassen“ muss, sondern diese auch über die Geburt hinaus im Wochenbett weiter betreuen kann.

Welche ersten Schritte gibt es?

Wer freiberuflich als Hebamme arbeiten will, muss zunächst ein erfolgreich absolviertes Hebammenexamen vorweisen. Damit steht in Deutschland die Tür in die gesamte Bandbreite der Hebammenberufswelt sofort offen. Viele Hebammen arbeiten jedoch in der Praxis zunächst erst einige Zeit im Kreißsaal. Danach empfiehlt Anja all denjenigen, die sich selbstständig machen wollen, sich genaue Gedanken zu machen, in welchem Bereich sie sich eine Freiberuflichkeit vorstellen können und sich dann langsam heranzutasten.

Nichts ist jedoch in Stein gemeißelt und jede Hebamme kann die von ihr angebotenen Leistungen auch immer wieder neu überdenken. Dabei gilt es dann nicht nur die einzelnen Leistungen abzuwägen, die man anbieten möchte, sondern auch die Zeit, die man dafür aufbringen muss und möchte. Anja empfiehlt daher allen Berufsanfänger:innen, sich zunächst Gedanken zu machen, was sie für Ihren Lebensunterhalt benötigen und ob sie diesen vollständig mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit stemmen wollen. Ansonsten gilt es darüber nachzudenken oder auszuprobieren, ob und wann Schichten im Kreißsaal mit den Zeiten für die freiberufliche Arbeit kombiniert werden können.

Dabei muss die Zeit auch nicht hälftig aufgeteilt, sondern kann frei gestaltet werden. Wer sich nicht ganz „alleine“ selbstständig machen möchte, kann sich auch mit Kolleg:innen zusammenschließen oder sich freiberuflich einer bestehenden Hebammenpraxis anschließen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen freiberufliche Hebammen einhalten?

Hebammen, die freiberuflich arbeiten und über Krankenkassen abrechnen wollen, müssen dafür zunächst online ihr Institutionskennzeichen (IK) beantragen. Danach müssen die zukünftigen freiberuflichen Hebammen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dazu empfiehlt Anja auch eine Rechtsschutzversicherung. Das kann auch über den Hebammenverband erfolgen. Außerdem sind eine Anmeldung beim Gesundheitsamt und eine eigene Versicherung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Diese kommt beispielsweise für Wegeunfälle auf.

Doch damit hört es noch nicht auf: Es folgt die Anmeldung bei der Rentenversicherung und die Anschaffung eines Abrechnungsprogrammes. Zu guter Letzt sind Hebammen, die freiberuflich arbeiten und über die Krankenkasse abrechnen, aber auch verpflichtet, Qualitätsmanagement [Link] zu leisten.

Wie finden freiberufliche Hebammen ihre Frauen?

Wer sich um all die oben genannten Punkte gekümmert und sich vielleicht auch mit ein paar Kolleg:innen abgestimmt hat, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall als Vertretung einspringen können, dem fehlt nur noch eins zur erfolgreichen Freiberuflichkeit: die zu betreuenden Frauen. Wer erst einmal ein paar Jahre freiberuflich tätig ist, weiß Anja, der wird ohnehin durch Mundpropaganda oder Freundinnen von zuvor betreuten Frauen, immer weiterempfohlen und angefragt werden. Der Hebammenmangel in Deutschland tut sein Übriges um für ein stetig ausgelastetes Angebot zu sorgen.

Wer jedoch gerade erst im Beruf startet, dem empfehlen Anja und Marie sich bei Städten und Gemeinden nach Bedarf zu erkundigen und sich bei Hebammensuchmaschinen registrieren zu lassen. Außerdem sind die meisten, schon etwas länger tätigen Hebammen gut ausgelastet. Daher freuen auch diese sich zumeist, wenn sie noch jemanden kennen, den sie Frauen, die bei ihnen anfragen, empfehlen können. Außerdem sind Frauenärzt:innen ebenfalls dankbar, wenn sie genügend Hebammen kennen, die sie an die von ihnen betreuten Schwangeren vermitteln können.

Anja jedenfalls hat den Schritt in ihre Freiberuflichkeit nie bereut und würde es allen Kolleg:innen raten, es ebenfalls zu versuchen. Denn welcher Beruf kann sonst schon von sich behaupten, erfüllend zu sein, Spaß zu machen, die Sicherheit der Anstellung mit der Freiheit der Freiberuflichkeit zu kombinieren und krisensicher zu sein?

Arbeitsalltag Freiberuflichkeit Hebammenexamen Hebammenpraxis Selbstständigkeit
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