„Ach, ich kann mein Kind auch außerhalb der Klinik bekommen?“ Immer wieder begegnet Hebamme Katja Beith dieser verwunderten Nachfrage. Auch wenn in Deutschland die meisten Kinder im Kreißsaal zur Welt kommen, gibt es noch Möglichkeiten der außerklinischen Geburt. Darüber unterhalten sich die Hebammen Katja Beith und Sabine Kroh in unserem Podcast.
Neben der Klinik können Mütter mit Unterstützung der Hebamme auch im Geburtshaus oder zu Hause ihre Kinder gebären. Wo und wie eine Frau ihr Kind zur Welt bekommen möchte, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. So hat jede Frau ein anderes Sicherheitsbedürfnis, nicht jede möchte die Geburt in Krankenhausatmosphäre erleben und vielen Frauen ist eine enge 1:1-Betreuung wichtig.
Katja und Sabine empfehlen, die Planung der Geburt ab der 12. Schwangerschaftswoche in Angriff zu nehmen. Wünscht eine Schwangere sich eine außerklinische Geburt, so steht zunächst ein detailliertes Aufklärungsgespräch mit der Hebamme an. Darin erklärt diese der Schwangeren mögliche Risiken und Komplikationen, beispielsweise sehr starke Blutungen, die unter der Geburt eine Verlegung in die Klinik nach sich ziehen.
Durch die verschiedenen Geburtsmodelle unterscheiden sich auch die Einsatzgebiete der Hebammen: Es gibt Hebammen die Geburtshilfe anbieten, und andere die das nicht tun. Die Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, können zum einen im Geburtshaus oder in der Klinik angestellt sein. Außerdem können sie freiberuflich, unter anderem als Beleghebamme, arbeiten. Möchte eine Schwangere unter der Geburt die Sicherheit der Klinik mit der 1:1-Betreuung durch eine Hebamme kombinieren, so kann sie sich eine Beleghebamme suchen. Diese arbeiten mit Kliniken zusammen und betreuen die Schwangere schon in der Schwangerschaft. Wenn die Geburt ansteht und sich die Schwangere auf den Weg zum Kreißsaal macht, wird die Beleghebamme gerufen um unter der Geburt für Mutter und Kind da zu sein. Beleghebammen werden von der Krankenkasse finanziert, allerdings müssen die werdenden Eltern selbst noch eine regional unterschiedlich hohe Rufbereitschaftspauschale bezahlen. Dafür ist die Hebamme rund um den Geburtstermin für sie zu erreichen.
Beleghebammen und andere freiberufliche Hebammen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Von 2009 bis 2015 sind dabei die Jahresbeiträge für Hebammen die Geburtshilfe anbieten von 450 Euro auf 6274 Euro angestiegen. Ein Grund dafür liegt in den hohen Summen, die Versicherungen bei Geburtsschäden den Geschädigten auszahlen müssen. Die steigenden Beiträge haben zur Folge, dass viele freiberufliche Hebammen keine Geburtshilfe mehr anbieten. Jedoch müssen auch diese nicht gänzlich ihren Beruf aufgeben, sondern können auch in der Schwangerschafts- und Stillberatung, oder in der Nachsorge und durch Kurse für Mütter und Kinder da sein.